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   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16 (https://dejure.org/2016,20926)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 32-IV-16 (https://dejure.org/2016,20926)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 32-IV-16 (https://dejure.org/2016,20926)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 2-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15 - juris Rn. 9; st. Rspr.).

    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    3. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den seine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 4. Mai 2016 wendet, fehlt der Verfassungsbeschwerde schon das Rechtsschutzbedürfnis (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    3. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den seine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 4. Mai 2016 wendet, fehlt der Verfassungsbeschwerde schon das Rechtsschutzbedürfnis (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    3. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den seine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 4. Mai 2016 wendet, fehlt der Verfassungsbeschwerde schon das Rechtsschutzbedürfnis (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies vielmehr, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Sind mehrere Entscheidungen im Instanzenzug angegriffen und beruhen diese auf verschiedenen Gründen, muss sich die Verfassungsbeschwerde mit den Gründen jeder dieser Entscheidungen konkret auseinandersetzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 19-IV-23

    Statthaftigkeit und Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtauffassung an, indiziert dies, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 132-I V-20; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 132-IV-20
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
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